Änderungen im Reiserecht
Der Verband der Offroad-Reiseveranstalter Deutschlands weißt darauf hin, dass zum 01.07.2018 eine umfassende Änderung des Reiserechtes in Kraft tritt, von der auch gerade Offroad-Reiseveranstalter betroffen sind. Die Änderungen, die insbesondere das Vertragsrecht und die Informationspflicht der Reiseveranstalter betreffen, sind sehr tiefgreifend und erfordern wesentliche Anpassungen in den Katalogen, auf den Internetseiten und in den AGBs, auch von Offroad-Reiseanbietern. Wer bis zum 30.06.2018 versäumt seine Kataloge und Internetseiten entsprechend aufwendig anzupassen, riskiert ab dem 01.07. kostspielige Abmahnungen von Abmahnanwälten. Eine Vielzahl von Formblättern und Vorabinformationen müssen ab diesem Datum dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, und zwar schon vor (!) einer Buchung.
Informationen über die Gesetzesänderungen findet man auf der Homepage des Bundesjustizministeriums:http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/umsetzung-richtlinie-eu2015-2302/umsetzung-richtlinie-eu2015-2302_node.html